Ambulant Betreutes Wohnen

Beim Ambulant Betreuten Wohnen (BeWo) bieten wir Migrant*innen schweren psychischen Erkrankungen bzw. seelischer Behinderungen Unterstützung an.

Das Ziel besteht darin, trotz der Erkrankung selbständig in einer eigenen Wohnung zu leben, allein oder zusammen mit der Familie. Dabei berücksichtigen wir Ihre kulturellen und familiären Werte und Bindungen.

Die Grundlage unserer Arbeit bildet das neue Bundesteilhabegesetz (Übergang vom SGB IX / SGB XII §§ 53 ff.).

Seit dem Jahr 2009 hat der ViBB Essen e.V. Menschen aus 30 verschiedenen Ländern betreut. Alle Fachkräfte unseres Vereins besitzen einen eigenen Migrationshintergrund. Die Arbeit mit unseren Klient*innen erfolgt sowohl in deutscher Sprache, in den gängigen Verkehrssprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) und oft auch in der Muttersprache (z.B. Arabisch, Albanisch, Dari / Farsi, Serbo-Kroatisch, Türkisch).

Unsere Fachkräfte unterstützt Sie u.a. bei

  • Wohnungssuche und Umgang mit Vermietern
  • Erhalt der Wohnung und Haushaltsführung
  • Umgang mit Finanzen
  • Umgang mit Behörden, Gerichten, Ämtern und sozialen Einrichtungen  
  • Bestellung von und Umgang mit gesetzlichen Betreuer*innen
  • Lösung von migrations-/aufenthaltsspezifischen Problemen (Umgang mit der Ausländerbehörde, Rechtsanwält*innen, Gerichte z.B. wegen Familienzusammenführung)
  • Suche nach passenden Ärzten und Psychotherapeuten
  • Besuchen von Ärzten und Psychotherapeuten
  • Kontakten zu Selbsthilfegruppen
  • Bewältigung Ihrer Probleme durch regelmäßige Einzelgespräche
  • Pflege sozialer Kontakte
  • beruflicher Integration
  • Tagesstrukturierung
  • Freizeitgestaltung
  • Vermittlung an andere Dienste (z.B. Sozialpsychiatrische Zentren)

In Krisensituationen helfen wir Ihnen, um schnell die passende medizinische Versorgung zu erhalten.

Die Aufnahme in das ambulant betreute Wohnen erfolgt durch

  • telefonischen oder persönlichen Kontakt
  • Gespräche zum Kennenlernen
  • gemeinsame Erstellung eines Hilfeplans
  • Antragstellung beim Kostenträger
  • Vereinbarung der Betreuungsleistungen.

Die Kosten des BeWo werden übernommen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen (ALG II, Sozialhilfe, geringe Rente, Unterstützung nach Asylbewerberleistungsgesetz). Diese Kosten übernehmen der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder die Stadt Essen. Die Kosten der Lebenshaltung werden über Grundsicherungsleistungen vom örtlichen Sozialamt übernommen.

Der ViBB Essen e.V. hat die sog. „Essener Qualitätsstandards“ unterzeichnet, welche höher sind als die allgemein gültigen Standards des Kostenträgers Landschaftsverband Rheinland (LVR). Die Essener Qualitätsstandards wurden auf der Grundlage einer Arbeitshilfe der Universität Siegen von allen Essener Fachleuten des gemeindepsychiatrischen Verbundes und des Suchtkrankenhilfesystems und unter Beteiligung der Stadt Essen gemeinsam entwickelt.

Durch regelmäßige Fortbildungen der Mitarbeiter*innen und durch den stetigen Informations- und Gedankenaustausch der Führungskräfte des Vereins in den Gremien des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und beim Gesundheitsamt Essen wird ebenfalls zur Qualitätssicherung beigetragen.

Stadt Essen Gesundheitsamt

Der Verein arbeitet im Rahmen des ambulant Betreuten Wohnens mit verschiedenen Partner*innen in der Stadt Essen zusammen.

Dazu zählen die drei Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ), die drei Fachkliniken für Psychiatrie, niedergelassene Fachärzte und Therapeuten, Werkstätten für Menschen mit behidnerung, Sprachschulen, gesetzlichen Betreuer*innen und Rechtsanwält*innen, Migrationsberatungsstellen, Migrantenselbstorganisationen sowie Einrichtungen der Stadtverwaltung.

Unser BeWo-Angebot basiert auf einer Leistungsvereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR)